Kleine Anfrage 406
der Abgeordneten Andrea Milz CDU
Rahmenbedingungen in Kindertagesstätten
In einem Interview mit dem Kölner-Stadt-Anzeiger (27./28. November 2010) wurde von Seiten des Koalitionspartners (Bündnis 90 / Die Grünen, Interviewpartner Frau Andrea Asch) die Personalsituation in den Kitas stark kritisiert. Im Interview wird über Kitas berichtet, in welchen sich eine einzige Erzieherin um zehn Kinder unter drei Jahren kümmert. Dieser Zustand wird als „an Kindeswohlgefährdung grenzend" bezeichnet. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in Kitas wird die vorgezogene KiBiz-Revision erwähnt, die allerdings „nicht bis Mai zu stemmen ist".
Zudem wurden im genannten Interview Äußerungen hinsichtlich der Beitragsfreiheit in den Kitas getätigt, die den Angaben der Landesregierung widersprechen: Im ersten Schritt soll das erste Kindergartenjahr freigestellt werden, nicht das letzte wie bisher von der SPD angekündigt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Hinsichtlich des Fachpersonals sind alle Träger der Kindertageseinrichtungen gebunden, eine Mindestbesetzung vorzuhalten (Fachkraftstunden/Ergänzungskraftstunden, erster Wert der Anlage zu § 19 Kinderbildungsgesetz). Die Fachkraftstunden sind Voraussetzung gemäß der Personalvereinbarung unter anderem für die Betriebserlaubnis.
Sind der Landesregierung Kitas bekannt, die das Kindeswohl aufgrund der Nichteinhaltung vorgeschriebener Fachkraftstunden gefährden?
- Ist die Landesregierung den Fällen nachgegangen bzw. wird sie den Fällen nachgehen, von denen Frau Asch laut dem Interview Kenntnis hat? Ich bitte um eine Darstellung der bereits unternommen bzw. geplanten Handlungsschritte.
- Eine vorzeitige Kibiz-Revision - mitsamt seinem engen Überarbeitungszeitfenster - war ausdrücklicher Wunsch der amtierenden rot-grünen Landesregierung
Kann die Landesregierung die Aussage von Frau Asch bestätigen, dass die KiBiz- Revision aufgrund ihrer Komplexität nun „nicht bis Mai zu stemmen ist"?
- In welchem Kindergartenjahr (im ersten oder im letzten) wird man mit der geplanten, schrittweise Beitragsfreiheit beginnen, sofern der Haushalt dies zulässt?
- In der Antwort der Landesregierung (15/409) auf eine Kleine Anfrage (15/231) heißt es: „Die Landesregierung beabsichtigt eine schrittweise Einführung des beitragsfreien Kindergartenbesuchs. Dabei beginnt sie mit der Beitragsfreiheit im dritten Kindergartenjahr. Dieser Schritt ist als Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe und Chancengerechtigkeit von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Koalitionsvertrag festgelegt worden."
Wie gut kennt die Landesregierung den eigenen Koalitionsvertrag hinsichtlich der kürzlich vorgelegten, obigen Antwort?
Andrea Milz
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 406 vom 15. Dezember 2010 der Abgeordneten Andrea Milz CDU Drucksache 15/952
Rahmenbedingungen in Kindertagesstätten
Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 406 mit Schreiben vom 9. Februar 2011 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
In einem Interview mit dem Kölner-Stadt-Anzeiger (27./28. November 2010) wurde von Seiten des Koalitionspartners (Bündnis 90 / Die Grünen, Interviewpartner Frau Andrea Asch) die Personalsituation in den Kitas stark kritisiert. Im Interview wird über Kitas berichtet, in welchen sich eine einzige Erzieherin um zehn Kinder unter drei Jahren kümmert. Dieser Zustand wird als „an Kindeswohlgefährdung grenzend" bezeichnet. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in Kitas wird die vorgezogene KiBiz-Revision erwähnt, die allerdings „nicht bis Mai zu stemmen ist".
Zudem wurden im genannten Interview Äußerungen hinsichtlich der Beitragsfreiheit in den Kitas getätigt, die den Angaben der Landesregierung widersprechen: Im ersten Schritt soll das erste Kindergartenjahr freigestellt werden, nicht das letzte wie bisher von der SPD angekündigt.
1. Hinsichtlich des Fachpersonals sind alle Träger der Kindertageseinrichtungen gebunden, eine Mindestbesetzung vorzuhalten (Fachkraftstunden/Ergänzungskraftstunden, erster Wert der Anlage zu § 19 Kinderbildungsgesetz). Die Fachkraftstunden sind Voraussetzung gemäß der Personalvereinbarung unter anderem für die Betriebserlaubnis.
Sind der Landesregierung Kitas bekannt, die das Kindeswohl aufgrund der Nichteinhaltung vorgeschriebener Fachkraftstunden gefährden?
2. Ist die Landesregierung den Fällen nachgegangen bzw. wird sie den Fällen nachgehen, von denen Frau Asch laut dem Interview Kenntnis hat? Ich bitte um eine Darstellung der bereits unternommenen bzw. geplanten Handlungsschritte.
Ziel der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ist die individuelle Bildung und Erziehung. Dies erfordert entsprechendes Fachpersonal.
Nach den Ergebnissen der Evaluation durch Prognos und Riedel arbeiten rund fünf Prozent der Einrichtungen mit einem Personaleinsatz, der die durch das Kinderbildungsgesetz ermöglichte Mindestbesetzung noch um fünf Prozent unterschreitet.
Sollten Fälle bekannt werden, die eine Gefährdung des Kindeswohls befürchten lassen, haben die Landesjugendämter im Rahmen der Betriebsaufsicht die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
3. Eine vorzeitige KiBiz-Revision - mitsamt seinem engen Überarbeitungsfenster -war ausdrücklicher Wunsch der amtierenden rot-grünen Landesregierung.
Kann die Landesregierung die Aussage von Frau Asch bestätigen, dass die KiBiz-Revision aufgrund ihrer Komplexität nun "nicht bis Mai zu stemmen ist"?
Die Grundrevision des KiBiz ist ein Prozess, der unmittelbar im August 2010 eingeleitet wurde. Die Landesregierung wird dem Landtag erste gesetzliche Änderungen vorlegen, die bereits zum 1. August 2011 in Kraft treten sollen. Darüber hinaus bedarf es in der Folge weiterer grundlegender Veränderungen.
4. In welchem Kindergartenjahr (im ersten oder im letzten) wird man mit der geplanten, schrittweisen Beitragsfreiheit beginnen, sofern der Haushalt dies zulässt?
Die Beitragsfreiheit soll mit dem letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung beginnen.
5. In der Antwort der Landesregierung (15/409) auf eine Kleine Anfrage (15/231) heißt es: "Die Landesregierung beabsichtigt eine schrittweise Einführung des beitragsfreien Kindergartenbesuchs. Dabei beginnt sie mit der Beitragsfreiheit im dritten Kindergartenjahr. Dieser Schritt ist als Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe und Chancengerechtigkeit von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Koalitionsvertrag festgelegt worden."
Wie gut kennt die Landesregierung den eigenen Koalitionsvertrag hinsichtlich der kürzlich vorgelegten, obigen Antwort?
Den Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen kennt die Landesregierung gut.
Datum des Originals: 09.02.2011/Ausgegeben: 14.02.2011 |