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Rede der Abgeordneten Andrea Milz am 24.2.2011 zum Antrag der Fraktion der FDP "KiTas sollen sich um Kinder kümmern, nicht um Gesangsstatistiken – Nordrhein-Westfalen gibt ein Signal für eine GEMA-Befreiung von Kindertagesbetreuungseinrichtungen"
Anrede, als im November vergangenen Jahres bekannt wurde, dass die Gesellschaft für Musikalische Aufführungsrechte, kurz GEMA, künftig auch von Kindergärten Gebühren für das Kopieren von Liedtexten einfordert, gab es bundesweit einen Aufschrei. Die Kindergärten klagen über „Geldschneiderei“ und einen erhöhten Verwaltungsaufwand. In der Presse wurde die GEMA mit einer gierigen Krake verglichen und ihr „Abzocke“ vorgeworfen. Auch ich habe auf die Meldungen über die Gebührenforderungen der GEMA gegenüber den KiTas mit Verwunderung und Befremden reagiert. So berühren doch die Forderungen der GEMA mit der frühkindlichen Bildung einen hochsensiblen gesellschaftspolitischen Bereich. Die Stärkung der künstlerisch-musischen Bildung von Kindern hilft ihnen, ihre Kreativität zu entfalten und soziale Kompetenzen zu entwickeln. Hier gilt, wie bei der Sprachförderung: je früher, desto besser! Die Grundlagen für Motivation und Fähigkeit, sich mit der Singstimme auszudrücken, werden in der frühen Kindheit und in der vorschulischen Entwicklungsphase gelegt. Neue, moderne Kinderlieder stehen an erster Stelle des aktuellen Kindergartenrepertoires. Das in den Kindertagestätten verwendete Liedgut sollte nicht auf traditionelle Kinder-Volks- und Brauchtumslieder beschränkt werden. Es kann nicht sein, dass künftig nur noch Lieder, die über 70 Jahre alt sind, in unseren KiTas gesungen werden, da diese laut GEMA nicht Gebührenpflichtig sind. Kinder lernen über das Singen und Reimen nicht nur die Sprache, sondern erfahren auch Brauchtum und Gemeinschaft. Die musikalische und sprachliche Förderung ist die wichtigste Ausbildung für Vorschulkinder. Das gilt auch und insbesondere für Kinder, die unsere Sprache nicht als Muttersprache sprechen. Nach unserer Auffassung gehört das Singen in den Kindertagesstätten zu einer Grundbildung, auf die jedes Kind ein Anrecht hat! Das Vorgehen der GEMA konterkariert dieses Ansinnen! Es ist gesellschaftspolitisch ein grundfalsches Signal, gemeinschaftliches Singen im Kindergarten mit Gebühren und bürokratischem Aufwand zu belasten und einzuschränken. Und die GEMA konterkariert damit auch ihren eigenen Anspruch: Sie schreibt sich insbesondere die Förderung des Musiknachwuchses auf die Fahnen! Dann sollte sie jedoch diesen nicht gleichzeitig dadurch behindern, dass sie für die musikalische Früherziehung in Kindertageseinrichtungen Gebühren erhebt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allem Ärger über die GEMA bleibt bei nüchterner Betrachtung festzuhalten: Ihr Vorgehen ist rechtmäßig. Dass das Kopieren von Noten und Liedtexten kostenpflichtig ist, hat nicht die GEMA entschieden, sondern der Gesetzgeber. Grundsätzlich besteht in Deutschland schon seit Jahrzehnten nach § 53 Urheberechtsgesetz ein Kopierverbot für geschützte Werke der Musik. Musikwerke einfach zu kopieren ist schon seit der Urheberrechtsnovelle des Jahres 1985 nicht mehr zulässig. Da dieses Recht auf Gebühren nun neuerdings auch gegenüber Kindergärten geltend gemacht wird, ist die Politik gefordert. Wir müssen dafür sorgen, dass die Umsetzung der verbrieften Rechte der Urheber von Liedgut nicht zu Lasten der musikalischen Früherziehung in den Kindergärten geht. Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt daher ausdrücklich den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion. Der Entschließungsantrag von SPD und Grünen zeigt, dass nun auch die Landesregierung die Bedeutung des Themas erkannt hat. Er zeigt jedoch auch, dass es dafür eines Weckrufes in Form eines Plenarantrages bedurfte. Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt also die Forderung des FDP-Antrages nach Prüfung einer generellen GEMA-Lizenzgebührenbefreiung von Kindertageseinrichtungen. Wir unterstützen die Aufforderung an die Landesregierung, sich für einen Rahmenvertrag für alle Einrichtungen einzusetzen. Das Ziel sollte ein Gesamtvertrag sein, wie er seit 1990 zwischen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der Kultusministerkonferenz und der GEMA für den Schulbereich existiert. Demnach dürfen alle öffentlichen und privaten Schulen urheberrechtlich geschützte Musikwerke für Unterrichtszwecke vervielfältigen und wiedergeben, ohne dafür zu bezahlen. Das Argument der GEMA, dass ein solcher Gesamtvertrag aufgrund der unterschiedlichen Träger der Kindergärten nicht möglich sei, halte ich für nicht stichhaltig und fadenscheinig. Wir begrüßen die Ankündigung von Frau Ministerin Schäfer, ihren Vorsitz bei der Jugend- und Familienministerkonferenz nutzen zu wollen, eine bundeseinheitliche Regelung in dieser Frage auf den Weg zu bringen. Der Entschließungsantrag von SPD und Grünen erscheint uns jedoch insgesamt zu vage und zu wenig ambitioniert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein gemeinschaftliches und starkes Signal aus NRW für unsere Kinder ist notwendig! Stimmen Sie daher geschlossen für den Antrag der FDP-Fraktion! Vielen Dank! |
Zuletzt geändert am: 27.02.2011 |