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Rede der Abgeordneten Andrea Milz am 25. Juni 2009
Kinder in Medienproduktionen besser schützen Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, in den sich ausbreitenden Medienformaten werden zunehmend Kinder bei Produktionen für Film und Fernsehen und in der Fotobranche beschäftigt. Den meisten von Ihnen ist die umstrittene Serie "Erwachsen auf Probe", die derzeit der Privatsender RTL ausstrahlt, bekannt. Auch ich halte nichts von solchen Sendeformaten; schon gar nicht dann, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und dem Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung sowie dem Schutz der Privatsphäre und Ehre nicht Sorge getragen wird. Ich persönlich empfinde die Sendung vor allem als ein "Sensationsformat“. Dieses ist weit davon entfernt, Jugendlichen effektive und seriöse Hilfe zu verschaffen. Kurzgefasst wird die Sendung von den meisten von uns als ethisch und pädagogisch unverantwortlich bewertet, ist aber rechtlich zulässig. Das ist der Grund, warum wir heute zu Recht diese Debatte führen. Ihr Grundanliegen des Antrags ist somit richtig, jedoch halte ich die geforderten Maßnahmen für ungeeignet, was den Schutz von Kindern bei der Mitwirkung derartiger Sendeformate betrifft. Gerne erkläre ich auch warum ich zu dieser Beurteilung komme: In NRW wird der Paragraph sechs des Jugendarbeitsschutzgesetzes zudem noch durch die Richtlinien für die Bewilligung der Mitwirkung von Kindern im Medien- und Kulturbereich aus dem Jahre 2000 konkretisiert. Diese "nicht-aktive Mitwirkung" - also das reine Filmen von Säuglingen und Kleinkindern - kann nicht im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes als Arbeit definiert werden. Somit kann in diesem gesetzlichen Rahmen kein weitergehender Schutz für Kleinkinder gewährleistet werden. Es bietet sich an, verstärkte Schutzmaßnahmen bei Medienproduktionen mit Kleinkindern im Rahmen des geplanten umfassenden Kinderschutzgesetzes zu verankern, welches in der kommenden Legislaturperiode des Bundestages verabschiedet werden soll. Was die Mitwirkung von Kindern bei Medienproduktionen bei uns in NRW betrifft, so werden besondere physische und psychische Belastungen der Kinder durch die Forderung der zusätzlichen Einbindung von Kinderpsychologen und medienpädagogischen Fachkräften im bereits erwähnten Bewilligungsverfahren berücksichtigt. Ich halte es für sinnvoll, wenn wir im Rahmen einer künftigen Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes den Einsatz medienpädagogischer Fachkräfte in Anlehnung an die NRW-Richtlinie in das Gesetz aufnehmen. Das generelle Aushebeln des Kinder- und Jugendschutzes durch eine Überschreitung von Ländergrenzen, die Sie im Antrag signalisieren, ist nach meiner Ansicht bereits jetzt nicht zulässig. Der Kinder- und Jugendschutz hört nicht an Ländergrenzen auf, er ist grundsätzlich umfassend zu sehen! Die Kinderkommission des Bundestags, die sich mit diesem Thema bereits intensiv befasst, hat angeregt, einen Ethikbeirat für die Produktion von Rundfunksendungen einzurichten. Wir halten diesen Weg für sinnvoll. Wir sollten die Debatte im Bund hierzu aufmerksam verfolgen, ohne heute an dieser Stelle wirkungslose Schnellschüsse zu machen. Auch wenn es sich nicht um "direkten" Schutz von Kindern bei Medienproduktionen handelt, so freue ich mich über einige "indirekte Wirkungen" hierzu, welche die Debatte um die umstrittene Sendung ausgelöst hat. Mehrere Firmen wie Nintendo oder Ikea haben ihre Werbespots aus dem Sendeumfeld der Sendung zurückgezogen und bringen damit deutlich zum Ausdruck, dass eine pädagogisch fragwürdige Sendung dem Image ihrer Unternehmen abträglich ist. Es ist traurig, dass wir im Rahmen von zig Regelwerken eine so selbstverständliche Notwendigkeit wie das Kindeswohl untermauern müssen. Wenn die Gesellschaft Sitte, Anstand und ein ausgeprägtes Bewusstsein für tragbare und untragbare Medienformate als Grundlage nimmt, können wir Kinder stärker in den Blick nehmen und somit intensiver bewachen. Vor diesem Hintergrund ist die heutige Debatte sicher sinnvoll. Nicht zuletzt geht damit auch ein deutlicher Appell an die TV-Sender einher, keine unverantwortliche Unterhaltung zu betreiben. Vielen Dank! |
Zuletzt geändert am: 18.12.2010 |