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Rede der Abgeordneten

Andrea Milz

am 6. Mai 2009

Kompetenzen der Ergänzungskräfte nutzen und erweitern

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach fast genau einem Jahr sprechen wir erneut über die Ergänzungskräfte - und noch immer versucht die Opposition, hier ein grundsätzliches Problem von Kibiz zu konstruieren.

Um es vorweg zu nehmen: In Einzel- und Härtefällen ist es nötig, dass Träger nach individuell angemessenen Lösungen suchen, um Ergänzungskräfte nicht vor für sie persönlich unlösbare Probleme zu stellen.

Generell ist der Antrag der Opposition jedoch Unsinn:
Sie geht von falschen Voraussetzungen aus, indem sie in Ihrem Antrag darlegt, dass Ergänzungskräfte nach dem Kinderbildungsgesetz nur noch in der Gruppenform III für Kinder im Alter von drei Jahren oder älter eingesetzt werden können. Das ist falsch. Entgegen Ihren Behauptungen können Ergänzungskräfte auch in den Gruppenformen I und II zusätzlich zu den Fachkräften eingesetzt werden. Denn die in der Anlage zu § 19 zum Kinderbildungsgesetz dargestellten Gruppenformen sind lediglich Berechnungsgrundlage für die Kindpauschalen. Es ist daher bereits fraglich, ob die Erwerbsmöglichkeiten von Kinderpflegerinnen und sonstigen Ergänzungskräften durch das Kinderbildungsgesetz tatsächlich eingeschränkt werden: Die Gruppenform III dominiert noch immer in der Praxis - daran wird sich auch so schnell nichts ändern. Und genau hier sind die Ergänzungskräfte ausdrücklich dauerhaft vorgesehen.

Nur wenn Ergänzungskräfte in den Gruppenformen I und II als Fachkräfte eingesetzt werden sollen, ist dies an weitere Bedingungen geknüpft, die in der Personalvereinbarung beschrieben sind. Ausdrücklich in diesen Fällen ist die Weiterbildung verpflichtend! Und was wäre auch dagegen zu sagen? Haben nicht alle am Diskussionsprozess um Kibiz Beteiligte - auch die Opposition - in den vergangenen Jahren eine Erhöhung der Fachlichkeit gefordert? Wie können Sie dann gleichzeitig heute mit dem vorliegenden Antrag fordern, dass auch Ergänzungskräften mit einer Berufspraxis von mindestens fünf Jahren, die die erforderlichen Anforderungen zur Absolvierung der Erzieherinnenausbildung nicht erfüllen, im Rahmen von Einzelfallprüfungen der Zugang zur Erzieherinnenausbildung ermöglicht wird? Meine Damen und Herren von der SPD, darüber haben wir vor einem Jahr hier schon einmal gesprochen.

Auch die restlichen Forderungen des Antrags zeichnen sich nicht durch Ideenreichtum und Fachwissen aus, sondern sehen einen Bürokratieausbau vor, der nicht von schlechten Eltern ist: "Abfragen bei Trägern verbunden mit Auflagen zur Konzepterstellung, Berichte schreiben für die Landesregierung, verbunden auch hier damit, Konzepte vorzulegen".

Das alles bringt uns nicht weiter, wenn es um den am Anfang beschriebenen Einzelfall geht. Viele Gründe können dafür sprechen, dass entweder zur Zeit oder dauerhaft an den in der Personalvereinbarung festgelegten Weiterbildungsangeboten nicht teilgenommen werden kann und dennoch der Träger einen Einsatz auf einer Fachkraftstelle befürwortet. Und genau hier sind Träger und Jugendämter in der Pflicht, den Einzelfall genau zu betrachten, um eine Lösung zu finden:

  1. Wir fordern daher die Landesregierung auf, mit allen Trägerverbänden, Kirchen und Kommunen zusätzliche Möglichkeiten zur Weiterbildung zu besprechen, die auch vorhandene Kompetenzen der Ergänzungskräfte berücksichtigen.
  2. Wir bitten die Landesregierung, mit den Jugendämtern vor Ort zu reden, damit diese bei der Entscheidung über mögliche Ausnahmen insbesondere die lange Berufserfahrung und persönliche Gründe berücksichtigen, die einer Weiterbildung entgegen stehen.
  3. Und wir wollen, dass die Landesregierung prüft, ob die Frist zur Weiterqualifizierung um zwei Jahre verlängert werden kann.

 

 
 

Zuletzt geändert am: 18.12.2010