Büro: Johannes-Albers-Allee 3, 53639 Königswinter, Tel.: 02223-73203, Fax: 02223-73204
 
     
 
Anfragen
 
     
 

13.Mai Milz wählen

 
     
 
 
     
 
 
 
 

Rede

anlässlich des Antrages
"Anstieg der Elternbeiträge für Kindertagesstätten stoppen" von Bündnis90/Die Grünen

Düsseldorf, 27.9.2006

 

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

denken wir nicht alle bei Gelegenheit an unsere Kindheit zurück, in der wir in die Welt der Märchen eintauchen konnten, in der es scheinbar keine Probleme gab oder - wenn doch - diese am Ende immer gut ausgegangen sind?

Erinnern Sie sich nicht auch gerne an die Gebrüder Grimm, die im Märchen "Tischleindeckdich, Goldesel und Knüppelausdemsack" drei jungen Menschen und ihrer Familie problemlosen Wohlstand bescherten?

Wünschen wir uns nicht alle, einen Goldesel zu haben, wie ihn der Müllermeister in diesem Märchen dem zweiten Sohn schenkte und dem man lediglich zurufen musste "Bricklebrit", damit er viele Dukaten zur Verfügung stellte?

Aber leider, leider, einen solchen Goldesel gibt es in der Wirklichkeit nicht - und so müssen wir uns hier in Düsseldorf mit der rauhen Wirklichkeit abfinden, die uns zwingt, unsere Schulden auf dem mühsamen, harten Weg des Sparens abzubauen.

Wenn wir es also im Rahmen der Abschaffung des Elternbeitragsdefizitausgleichsverfahrens den Kommunen überlassen haben, künftig selbst Prioritäten für ihr örtliches Handeln zu setzen und zu entscheiden, wie Eltern zur Finanzierung der Kindergärten vor Ort herangezogen werden können und müssen, dann tun wir damit nichts Unredliches, sonder setzen eben diese Prioritäten, um dafür an anderer Stelle als Land Gutes tun zu können. Darauf wird mein Kollege gleich noch näher eingehen.

Die Kommunen sind mit dieser Aufgabe verantwortlich umgegangen, 65% haben keine Veränderungen in den Beitragssätzen vorgenommen, 13% haben lineare Erhöhungen vorgenommen und 22% sind zu differenzierten Veränderungen gekommen. Wenn man bedenkt, dass es seit 1993 keine Erhöhung der Elternbeiträge in NRW gegeben hat, finde ich, ist dies ein vertretbares Ergebnis. Insbesondere auch deshalb, weil sich für Eltern mit geringem Einkommen nichts geändert hat und ihnen ganz oder teilweise die Beiträge erlassen bleiben.

Hinzu kommen die auf Bundesebene beschlossenen Gesetzesänderungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten: Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung können Alleinerziehende und Doppelverdiener diese Kosten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ihrer Kinder in Höhe von zwei Dritteln dieser Kosten (max. 4000 Euro) pro Kind und Jahr steuerlich absetzen. Für Familien mit einem Alleinverdiener gilt das eingeschränkt zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr des Kindes.

Nimmt man beide Tatbestände - die Beitragsfreistellung von Geringverdienern und die Absetzbarkeit der Beiträge für mittlere und höhere Einkommen - zusammen, handelt es sich hier in der Regel zwar um Belastungen, die jedoch im Rahmen des gesamten Gefüges der Kindergartenfinanzierung zumutbar sind. Viele Kommunen haben durch die soziale Staffelung innerhalb der Beiträge zudem dafür gesorgt, dass auch die Übergänge zwischen - ich nenne das mal überspitzt "Arm und Reich" - fließend gestaltet worden sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist leicht, Forderungen nach Mehr für dies und das zu stellen. Eine seriöse Idee, wie dieses Mehr - und zu wessen Lasten - dieses Mehr jeweils finanziert werden soll, wäre da hilfreich. Für den Fall, dass die Opposition keine solche Idee hat, schlage ich vor, Sie gehen wie der zweite Sohn im Märchen auf Wanderschaft, verdingen sich bei einem Müller in die Lehre und hoffen, dass er Ihnen nach bestandener Gesellenprüfung einen Goldesel schenkt, den Sie dann nach Düsseldorf bringen können zum Segen aller Menschen in NRW.

Ich freue mich auf die Beratungen im Fachausschuss.

 

Vielen Dank!

 

Zuletzt geändert am: 18.12.2010