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Andrea Milz, CDU-Fraktion Rede anlässlich der Debatte zu Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
welche drei wesentlichen Fragen bewegen die Verbraucher, wenn sie einen Gebrauchtwagen kaufen wollen?
Nur wenn diese drei Fragen für ihn akzeptabel beantwortet werden, gehen die Verkaufsgespräche ins Detail. Was viele Verbraucher nicht wissen: Juristisch ist ein Tacho keine technische Aufzeichnung im Sinne des Strafgesetzbuches. Seine Manipulation ist damit erlaubt – unter einer Bedingung: Sie darf nicht dazu dienen, beim Autoverkauf einen besseren Preis zu erzielen, weil dies den Straftatbestand des Betrugs erfüllt! Bei diesem Satz wird jeder Verbraucher stutzen: Welche Gründe kann es denn sonst geben außer einer Betrugsabsicht, wenn der Tachostand manipuliert wird? Kann es sein, dass der Autobesitzer einfach nur seine Glückszahl auf dem Tacho sehen will? Kann es sein, dass der Autobesitzer beim Fahren einfach zufriedener ist, wenn keine sechsstellige Zahl abgebildet wird? Oder kann es sein, dass der Autobesitzer sich nur auf diese Weise seine Lottozahl merken kann? Spaß beiseite: Das ist doch alles Unsinn! Wir haben also hier eine Gesetzeslücke: Da das Verändern von Kilometerständen bei Tachos allein nicht strafbar ist, werden die Vorbereitungshandlungen nicht erfasst. Und so bieten zahlreiche Tachojustierer in Zeitschriften und im Internet legal ihre Dienste an. Das führt dazu, dass in Deutschland nach einer Schätzung bereits jeder dritte Gebrauchtwagen getunt ist. Auch Leasingfirmen haben hier ein Problem: In Leasingverträgen ist es üblich, eine Kilometerleistung fest zu vereinbaren. Durch Zurückstellen des Tachos kann also der Leasingnehmer die erforderlichen Nachzahlungen sparen, wenn er die Kilometerleistung überschritten hat. Beispiel: pro zuviel gefahrenem Kilometer muss ein Leasingnehmer bei einem Mittelklassewagen 8 Cent zahlen. Fährt er z.B. 40.000 Kilometer zu viel, wären es 3.200 Euro, die er spart, wenn er den Tacho zurück drehen lässt. Kommen wir zurück auf unseren Gebrauchtwagenkäufer: Politik sollte es sich nicht so einfach machen, die Verantwortung an ihn zu geben nach dem Motto: Soll er doch die Werkstattrechnungen und das Serviceheft beim Kauf prüfen; soll er doch nach Abnutzungsspuren suchen oder soll er doch ein Gutachten erstellen lassen! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer betrügen will, findet Mittel und Wege, wenn es ihm so leicht gemacht wird, wie das in dieser Frage der Fall ist. Die CDU fordert daher die Landesregierung in ihrem Antrag auf, dass sie sich über den Bundesrat dafür einsetzt, dass fälschungssichere Tachometer entwickelt und zukünftig Bestandteil der EU-Betriebserlaubnis werden. Auch wollen wir, dass Vorbereitungshandlungen zum Betrug mit gefälschten Tachos künftig geahndet werden können. Wie der Presse Ende Oktober zu entnehmen war, wird in einem ähnlichen Fall jetzt gehandelt: Nach Ankündigungen von Minister Behrens wird ab August 2005 eine digitale fälschungssichere Blackbox europaweit in alle neu angemeldeten Lkws ab 3,5 Tonnen und Busse ab acht Sitzplätzen eingebaut werden. Warum? Man will Manipulationen bei Fahrtenschreibern ein Ende setzen. Wenn es uns nicht gelingt, auch die Manipulationen bei Tachos zu stoppen, werden potenzielle Käufer das Vertrauen in Tachometerangaben, in Verkäufer und in ein Rechtssystem verlieren, das sie nicht vor Betrügereien schützen kann! Ist dieses Vertrauen erst mal verloren, muss der Käufer eine Menge Anstrengungen unternehmen, um die tatsächliche Fahrleistung eines Wagens zu ermitteln: Dies ist für einen Laien nicht nur schwer, sondern kostet Zeit, Ärger und Geld. Ich bitte um Überweisung in den Wirtschaftsausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit! |
Zuletzt geändert am: 18.12.2010 |