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Andrea Milz, CDU-Fraktion
Rede anlässlich der Landtagsdebatte zu Sperrzeiten für die Außengastronomie Düsseldorf, 28.6.2002 Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, „Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken.“ Man könnte meinen, der Spruch stammt von der FDP, ist dies doch jetzt schon das dritte Mal, dass wir hier über Sperrzeiten reden – mal Außen-, mal Innen-, jetzt wieder Außengastronomie. In Wirklichkeit stammt das Zitat von Martin Luther. Was ich von Ihrem heutigen Antrag halte, können Sie sehen... Damit Sie aber auch noch etwas Neues hören, will ich Ihnen nicht nur eine Begründung für die Ablehnung geben – die müssten Sie ja noch vom letzten Jahr kennen -, sondern Ihnen eine verblüffende Antwort auf drei spannende Fragen liefern, die sich sicher schon viele gestellt, aber nie beantwortet haben: „Warum ausgerechnet 18?“ „Was hat das alles mit Bier zu tun?“ „Und warum findet die Debatte immer in Nordrhein-Westfalen statt?“ Liebe Kollegen von der FDP, Sie zitieren in Ihrem Antrag so schön die Passage des Runderlasses zur Außengastronomie, die Ihnen gefällt. Der Runderlass macht aber gleichfalls deutlich, dass in Sachen Lärmschutz nach wie vor das Landes-Immissionsschutzgesetz gilt, dessen § 9 den Schutz der Nachtruhe regelt. Danach sind in der Zeit von 22 bis 6 Uhr alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Überall da, wo im Einzelfall keine Störung vorliegt oder die kommunalen Behörden ein öffentliches Interesse an anderen Regelungen feststellen, können und werden schon heute individuelle Lösungen gefunden. Das heißt doch im Klartext, dass es für Ihren Antrag überhaupt keine Notwendigkeit gibt! Oder vielleicht doch? Hat es vielleicht etwas damit zu tun, dass man in der Geschichte zahlreiche Verbindungen zwischen Bier und der Zahl 18 finden kann? Ein paar Beispiele:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn ich so langsam die Zusammenhänge ahne, beeindruckt mich das wenig. Glauben Landespolitiker wirklich, dass sie über örtliche Gegebenheiten besser entscheiden können als die örtlich Verantwortlichen? Was würde passieren, wenn das Regel-Ausnahme-Prinzip umgekehrt würde? Reibereien zwischen Gewerbetreibenden, Gästen und Anwohnern wären an der Tagesordnung: Erboste Frühaufsteher streiten mit den Gästen, „glückliche“ Gewerbetreibende bekommen Besuch von Polizei und Ordnungsamt und genervte Bürgermeister sitzen zwischen allen Stühlen, um den Frieden in ihrer Stadt wieder herzustellen. Vor meinen Augen entsteht ein kommunales Durcheinander, welches wirklich nur die wollen können, die keine Bürgermeister aus ihren Reihen haben! Haben Sie, liebe FDP, mit diesem Antrag nicht doch einen Bock geschossen? Kann es sein, dass Sie da etwas verwechselt haben, nur weil der berühmte „Doppelbock“ eine Stammwürze von 18 % hat? Wir von der CDU finden es nach wie vor besser, den Frieden erst gar nicht zu gefährden und sind überzeugt, dass die heutige Regelung problemlos angewendet wird. Meine Rückfragen bei einigen Kommunen haben gezeigt, dass diese gerne das Heft des Handelns in der Hand behalten und durchaus Verständnis für die Belange der Nachtschwärmer haben. Sie sind sehr wohl in der Lage, die Interessen von Gastronomie und Bürgern zu wahren. Sie können auch ohne die Hilfe der FDP eine Abwägung zwischen Geldverdienen, Verwirklichung der persönlichen Freiheit und dem Recht auf eine erholsame Wohnung vornehmen. Warum also von „oben“ nach „unten“ den starken Mann markieren wollen? Liegt das vielleicht daran, dass die FDP sich gerne mit so markanten Namen wie „Animator“, „Triumphator“, „Aktionator“ oder „Maximator“ schmücken möchte – das sind alles Namen von Fastenstarkbieren, die nach einem Gesetz zum Schutze der Warenbezeichnung von 1894 eingeführt wurden!? Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU lehnt den Antrag ab. Vergessen Sie aber jetzt bitte für 2 Minuten den Antrag, die Jahreszahlen, die starken Namen oder die Stammwürze und lauschen Sie der Antwort auf alle drei zu Anfang gestellten Fragen: „Die Bierrevolution In den ersten 7 Nächten im Oktober 1 8 9 5 bot der Prinzipalmarkt in M ü n s t e r ... ein ungewöhnliches Bild. Zahlreiche Kegelclubs, Gesangvereine, Stammtischbrüder und Studenten protestierten mit Bierflaschen und Biergläsern bewaffnet gegen eine neue Polizeiverordnung. Seit dem 1. Oktober war nämlich die S p e r r s t u n d e auf 23 Uhr herabgesetzt worden. Wirten und Gästen drohten saftige Geldstrafen im Falle der Übertretung. Die Bevölkerung aus Münster fasste die neue Polizeistunde als Eingriff in ihre persönliche Freiheit auf. Sie verlagerte ihre Trinkrunden auf den Prinzipalmarkt, ließen sich weder durch Geld- noch durch Gefängnisstrafen beeindrucken. Der unbeirrte Protest der trinkfreudigen Münsteraner führte schließlich zum Erfolg. Nach 7 Nächten lenkte der Oberbürgermeister ein und erlaubte die Verlängerung der Polizeistunde.“
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. |
Zuletzt geändert am: 18.12.2010 |