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Andrea Milz, CDU-Fraktion

 

 Rede

anlässlich der Landtagsdebatte
über das Sonn- und Feiertagsgesetz; Videotheken

Düsseldorf, 5.9.2001
(Vorabexemplar, Stand 4. September 2001)

Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

schon wieder animiert uns die FDP, über das Thema Sonntagsruhe nachzudenken. Nachdem wir ihr die Idee, das Autowaschanlagen-Befahren zum Freizeitvergnügen zu erklären, ausgeredet haben, wird nun das Entleihen von Filmen zur Freizeitbeschäftigung erklärt, die unseren Sonntag bereichert.

Wir wollen zwar hier keine Wortklaubereien betreiben, aber im Sonn- und Feiertagsgesetz von NRW wird bei den Ausnahmen unter § 4, Ziffer 5 auf die Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung hingewiesen - streng genommen ist nicht das Ausleihen die Erholung, sondern das Gucken - und das geht heute schon am Sonntag.

Natürlich wissen auch wir als CDU, dass es Gründe gibt, Videotheken bei der Sonntagsöffnung anders als z.B. Supermärkte zu bewerten - es gibt aber auch Gründe, uns die Entscheidung nicht zu leicht zu machen und erst einmal gründlich nachzudenken.

Gründe für eine Ausnahme für Videotheken sind uns von den Kollegen des Deutschen Bundestages genannt worden: Die Zusatzentschließung zum Filmförderungsgesetz aus 1998 rät den Ländern, eine Öffnung von Videotheken auch an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen, um dieser Branche keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber den Kinos zuzumuten. Wer die gleichen Abgaben an die Filmförderungsanstalt zahlt, soll auch die gleichen Verdienstmöglichkeiten haben.

Diesem Anliegen hat Hamburg bereits Rechnung getragen - hier dürfen Videotheken an Sonn- und Feiertagen nunmehr ab 13.00 Uhr öffnen. In den anderen Bundesländern ist die Diskussion mehr oder weniger weit fortgeschritten - mit unterschiedlichen Tendenzen: die sehr verschiedenen Standpunkte in den Ländern zeigen, dass es eben nicht so einfach ist, die richtige Entscheidung zu treffen.

Ein zweiter Grund für mehr Flexibilität, den wir nachvollziehen können, liegt in der wachsenden Konkurrenz durch Pay-TV, Video-on-Demand oder durch die Angebote des Internet. Diese Dienste kennen keine Sonn- und Feiertage und sind rund um die Uhr für ihre Kunden da. Hier muss sich eine Branche mit bundesweit 4.600 Vertriebsstellen, 660 Mio. DM Umsatz und 7.800 Beschäftigten schon anstrengen, um durch Leistung und Service für ihre Kunden attraktiv zu bleiben. Unbestreitbar attraktiv sind nicht zuletzt die Preise: Auch der, der mit seinem Geld haushalten muss, kann sich das Filmausleihen als preiswertes Vergnügen leisten.

Drittens ist es natürlich richtig, dass Bürger sich heute sehr spontan entscheiden, wie sie an einem verregneten Sonntag ihre Freizeit verbringen wollen.

Als praktisch veranlagter Mensch habe ich mich gefragt, was würde ich dann eigentlich tun?

Am liebsten würde ich an einem verregneten Sonntag Schach spielen.
Wenn dann keiner da wäre, gegen den ich antreten könnte, würde ich mir den 248. Pullover stricken.

Wenn ich aber keine Wolle vorrätig hätte - die könnte ich ja am Sonntag auch nicht kaufen - würde ich mir (vielleicht) auch ein Video ausleihen wollen - aber bitte nicht über Fußball und schon gar nicht über Bayern oder Schalke...

Damit kommen wir jetzt zur anderen Seite der Medaille: Wenn wir die Videotheken als Kulturträger anerkennen und ihnen Sonderrechte gewähren, warum tun wir dies dann nicht auch für Buchhandlungen? Auch hier wird Kultur angeboten und dem Bürger eine Möglichkeit angeboten, seinen verregneten Sonntag gemütlich zu gestalten! Auch hier weiß der Kunde am Freitag nicht unbedingt, welches Buch am Sonntag das richtige sein wird!

Das Gleiche gilt für CD-Läden: das kulturelle Angebot von Klassik über Oper und Jazz bis hin zu Techno ist grenzenlos - nur eben nicht am Sonntag.

Und so lassen sich viele weitere Beispiele finden...

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte man über diese Einzelfälle hinaus nicht die Gelegenheit nutzen, noch einmal über den Wert des Sonntags generell nachzudenken? Auch wenn wir sehen, wo heute schon an Sonn- und Feiertagen gearbeitet oder Unterhaltung angeboten wird - ist dies Grund genug, immer so weiter zu machen und ein Stück unserer christlichen Kultur immer mehr aufzugeben? Wer diese Frage mit Nein beantwortet, muss sich schon gut überlegen, an welcher Stelle er eine weitere Kerbe einschlägt... Je mehr Angebote und Verlockungen am Sonntag geschaffen werden, desto ruheloser wird der Mensch, der die Kunst des Müßiggangs bald ganz verlernt...

Im Rahmen der Diskussionen im Innenausschuss werden weitere Fragen zu klären sein, so z.B. die der Verfassungswidrigkeit des Verbots der Sonntagsöffnung von Videotheken, die an mancher Stelle angesprochen wird. Erst wenn sich zusammen mit einer Anhörung der verschiedenen Interessengruppen ein Gesamtbild ergibt, welches eine ausgewogene Entscheidung über Ja oder Nein ermöglicht, wird sich die CDU-Fraktion festlegen.

Von einem kann man jedoch heute schon ausgehen: die FDP wird uns sicher noch weitere vier Jahre lang überraschen: mit Anträgen, die die Menschen an Sonn- und Feiertagen fröhlich machen sollen - frei nach dem Motto:

„Willst Du glücklich sein im Leben,
wende Dich an Möllemann:
denn da liegst Du nie daneben -
der packt auch am Sonntag an!“

 

Vielen Dank!

 

 

Zuletzt geändert am: 18.12.2010