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Rede anlässlich der Landtagsdebatte zu Sperrzeiten für die Außengastronomie

Düsseldorf, 16.5.2001

 

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn wir heute erneut in fröhlicher Runde über Sperrzeiten sprechen, frage ich mich, ob ich im Bereich „Biergärten“ überhaupt mitreden kann: Ich weiß nämlich nicht, wie Bier schmeckt!

Meine Leber würde auf dem Markt für Organspenden – wenn es so etwas gäbe – Höchstpreise erzielen, ist sie doch noch nie in ihrem Leben mit Alkohol in Berührung gekommen, sondern lebt vielmehr von Milch, Carameltee und Fruchtsaft – Sie mögen es nicht glauben, aber dies sind wahrlich köstliche Getränke...

Im Gegensatz zum Bereich Innengastronomie ist die FDP schon ein Stück schlauer geworden: In ihrem Antrag spricht sie diesmal freiwillig von „Gestaltungsmöglichkeiten der Kommune“ – das ist ein Fortschritt!

Wir als CDU möchten gerne auch hier ein Stück weiter gehen: Warum überhaupt eine Uhrzeit festlegen? Wir können doch das Landes-Immissionsschutzgesetz so ändern, dass Kommunen völlig flexibel werden. Sie können dann individuell Gemeindesatzungen erlassen und selbst bestimmen, wie weit sie wo gehen wollen.

Solche kommunalen Regelungen haben den Vorteil, dass sie nah an den Bürgern gemacht werden. Genau wie bei der Innengastronomie sind die Reibereien zwischen Gewerbetreibenden, Gästen und Anwohnern vorprogrammiert.

Mit einer kritischen Einzelfallprüfung vor Ort und nachbarschaftlicher Rücksichtnahme kann hier vorgesorgt werden: Wer in einer lebendigen Stadt wohnen will, muss an den ca. 20 Tagen im Jahr, wo es spät am Abend noch warm ist, Rücksicht nehmen. Das hat nichts mit Toleranz von Alkohol zu tun – das wäre ja gerade von mir nicht zu erwarten -, sondern mit Toleranz denjenigen gegenüber, die im Freien zusammen sitzen wollen.

Andererseits hat schon Wilhelm Busch gesagt: „Musik wird störend oft empfunden, weil sie mit Geräusch verbunden“. Parallel zur Sicherung der Lebenslust der einen Seite müssen auch die berechtigten Interessen der Anwohner wie z.B. Schutz vor übermäßiger Lärmbelästigung gewahrt werden.

Es wird also darum gehen, eine Güterabwägung zwischen Geldverdienen, Verwirklichung der persönlichen Freiheit und dem Recht auf eine erholsame Wohnung vorzunehmen.

Liebe Kollegen von der FDP, ich weiß, Sie haben einige Überflieger in ihrer Partei: aber wollen Sie diese Einzelfälle wirklich pauschal von Düsseldorf aus regeln?

Die CDU kann sich vorstellen, dass die Kommunen in ihren Gemeindesatzungen z.B. regeln, bis wie viel Uhr Musik gespielt werden darf, wann die letzte Bestellung aufgegeben werden muss und bis wann das Abfahren der Kraftfahrzeuge beendet sein soll. In jedem Punkt ist es nachher möglich, zu gucken, ob sich jeder an die Spielregeln hält – ansonsten werden Genehmigungen wieder entzogen.

Alternativ dazu kann die Gemeinde aber auch Gebiete klassifizieren: Warum soll eine Regelung in Gebieten mit touristischer oder Freizeitorientierung nicht großzügiger sein als in Kleinsiedlungen? Warum sollte man eine Anlage „draußen im Grünen“ ebenso früh schließen müssen wie eine im Wohngebiet? Warum sollten Lärmrichtwerte in Misch- und Dorfgebieten, in Gewerbegebieten oder in reinen Wohngebieten gleich sein – das wäre doch Unsinn!

Drittens können Abweichungen vor Ort von generellen Festlegungen getroffen werden, z.B.

- bei einem Nebeneinander von unterschiedlichen Nutzungen;

- bei planerischen Vorbelastungen oder

- bei Lärmvorbelastungen.

Für mich steht fest, dass sich durch eine wirkliche Flexibilisierung viele Varianten finden lassen werden, die ein Mehr an Lebensqualität auch außerhalb der bisher normalen Zeiten ermöglichen.

Nur bei einer Akzeptanz der Außengastronomie durch den Betreiber – der auf die Einhaltung der Regeln achten wird -, die Gäste – die nicht über das Erlaubte hinaus Stimmung machen – und die Anwohner – die ab und an ´mal die Ohren verschließen müssen – wird das Angebot zum Erfolg.

Lassen Sie mich enden mit der Zustimmung zur Überweisung des Antrages in den Wirtschaftsausschuss und einer persönlichen Bemerkung: Meinem Bürgermeister in Königswinter verspreche ich heute schon, dass er vor meiner Haustür Außengastronomie zulassen darf; entweder schlafe ich zu den relevanten Uhrzeiten wie ein Murmeltier oder ich bin noch gar nicht zuhause.

 

 

Zuletzt geändert am: 18.12.2010