![]() |
||||
Büro: Johannes-Albers-Allee 3, 53639 Königswinter, Tel.: 02223-73203, Fax: 02223-73204 |
||||
E-Mail: wahlkreis26@gmx.de |
||||
|
||||||||||||
Andrea Milz, CDU-Fraktion Rede anlässlich der Landtagsdebatte zu Sonn- und Feiertagen Düsseldorf, 7.12.2000 Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss den Gesetzentwurf wirklich zweimal lesen, um die Komik zu entdecken, die darin versteckt ist. Lassen Sie mich das erklären: In der Begründung stehen folgende Sätze: „Das Freizeitverhalten der Bürger hat sich erheblich verändert (nichts gegen einzuwänden, oder?). Das Waschen der Autos wird von ihnen nicht – nur – als Arbeit verstanden. Es ist vielmehr eine Freizeitbeschäftigung (da kommen wir der Sache schon näher: das Autowaschen fällt also weitestgehend unter § 4 Ziffer 4 des Feiertagsgesetzes, welches Ausnahmen für Freizeitgestaltung festschreibt). Diese Tätigkeit sollte dann auch aus Gründen des Umweltschutzes in kontrollierten Anlagen erfolgen.“ Hier sind wir bei der Komik angekommen: Die „Freizeitbeschäftigung Autowaschen“ findet also dergestalt statt, dass der Bürger in seinem Auto sitzt, dieses durch eine Autowaschanlage fährt und dabei den Schaum beobachtet, den Wischlappen bei der Arbeit zusieht, den rotierenden Trommeln lauscht und gespannt verfolgt, wie am Ende des Vorgangs der Schaum verschwindet und die Sicht klar wird! Meine Damen und Herren, ist das nicht toll? Ist das nicht ein Freizeitwert an sich? Ja, ist das nicht noch viel besser als Big Brother? Wenn die FDP das so sieht, leuchtet uns allen der Antrag natürlich sofort ein. Aber Spaß beiseite: In Wirklichkeit geht es natürlich nicht nur darum, Waschanlagen an Sonntagen zu betreiben. Es geht doch darum, wieder einmal einen Angriff auf Sonn- und Feiertage vorzunehmen! Oder warum sonst hätte die FDP diesen Vorstoß unternommen, der schon 1992 abgelehnt wurde? (Antwort auf die Kleine Anfrage, 10.8.1992, Drucksache 11/4186) Noch 10 Jahre früher, am 16.2.1983, hat bereits das OVG Münster festgestellt, dass der Betrieb einer vollautomatischen Autowaschanlage an Sonn- und Feiertagen generell gegen das Arbeitsverbot des § 3 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage verstößt. Dabei käme es nicht einmal auf eine konkrete Störung der Sonn- und Feiertagsruhe an; schon die Möglichkeit einer Störung reicht für ein Verbot. Die CDU-Fraktion kämpft gegen jeden Versuch, die Sonntagsruhe weiter auszuhöhlen. Wir wollen keine Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft! Wir befinden uns mit unserer Haltung in Einklang mit Artikel 25 der Landesverfassung, wo es heißt: „Der Sonntag und staatlich anerkannte Feiertage sind Tage der Gottesverehrung, der seelischen und der körperlichen Erholung der Arbeitsruhe.“ Ebenfalls in Einklang befinden wir uns mit der Haltung der Katholischen und der Evangelischen Kirche: In einer gemeinsamen Erklärung vom November diesen Jahres rufen die Kirchen zum Schutz des Sonntages auf. Darin stellen sie fest, dass der Sonntag an sich der Gewinn ist, der bleibt und bleiben muss und nicht dem materiellen Gewinnstreben geopfert werden darf. Ich frage die Kollegen von der FDP
Für uns als CDU steht der Mensch an sich im Mittelpunkt unserer Politik. Aus diesem Grund lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
|
Zuletzt geändert am: 18.12.2010 |