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Gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte bedient nur die Spitze des Eisbergs

Zur heutigen Anhörung im Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation anlässlich des CDU-Antrags „Geteilte Macht – Geschlechterausgewogenheit in den Aufsichtsratsgremien signifikant stärken!“ erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Andrea Milz:


„Die Ursachen für die geringe Repräsentanz von Frauen in Aufsichtsräten sind derart vielschichtig, dass eine gesetzliche Frauenquote kein alleiniges Allheilmittel darstellt. Die Frauenquote in Norwegen hat beispielsweise nicht dazu geführt, dass es insgesamt mehr Frauen in Spitzenpositionen gibt. Infolgedessen brauchen wir Umdenkprozesse anstatt sofort auf gesetzliche Zwänge zu setzen. Es müssen alternative, angemessene Maßnahmen ergriffen werden, die in Kooperation mit der Wirtschaft auf eine stärkere Repräsentanz von Frauen in den Aufsichtsgremien von deutschen Aktiengesellschaften abzielen. Die CDU-Landtagsfraktion hat mit ihrem Antrag ein wichtiges Thema besetzt, das es weiter zu beraten und zu begleiten gilt.“

 
 

Zuletzt geändert am: 30.01.2011