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Fähren müssen weiter auf Entbürokratisierung warten Die Aussage der Landesregierung zum Wegfall der Genehmigungspflicht der Fährtarife war Andrea Milz MdL zu ungenau und hakte schriftlich nach. Wie sie nun einer in diesen Tagen eingegangen Antwort entnehmen kann, besteht seitens des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW noch Klärungsbedarf mit dem Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung, ob eine Erstattung von Fahrgeldausfällen für die Beförderung von Schwerbehinderten auch nach dem Wegfall der Genehmigungspflicht des Fährtarifes noch möglich ist. Ein genehmigter Fährtarif sei jedoch laut §§ 145 und 148 ff des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - eine geforderte Voraussetzung. Höhn sicherte zu, die Abgeordnete Andrea Milz über die weiteren Gespräche und der Entscheidung der Landesregierung zu unterrichten. Milz: “Ich werde das Thema nicht aus dem Auge verlieren und mich weiter für eine unbürokratischere Lösung einsetzen. Da z.B. die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz die Genehmigungspflicht bereits abgeschafft haben, bin ich zuversichtlich, dass dies auch in Nordrhein-Westfalen möglich ist” Fährbetriebe haben in Sachen Tarifen in NRW mit viel Bürokratie zu kämpfen. Jeden Tarif müssen Sie sich von der Bezirksregierung genehmigen lassen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage bestätigte die Lande10.08.2008ate in Anspruch nehmen kann. Fährunternehmer der Rheinfähren in Königswinter und Bonn haben Andrea Milz auf diesen Missstand hingewiesen. In der Antwort zur Kleinen Anfrage äußerte sich Höhn lediglich dahingehend, dass eine Vereinfachung mit der Novellierung des Wassergesetzes NRW angedacht wird. |
Zuletzt geändert am: 08.05.2007 |