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13.Mai Milz wählen

 
     
 
 
     
 
 
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegenden Brief habe ich heute an den verkehrspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heinz Hardt, gerichtet. Mit der Beantwortung der Fragen könnte geklärt werden, in welcher Form und durch welche Personen die Landesregierung ihre Willensbildung gegenüber der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht hat.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Milz


Sehr geehrter Herr Hardt,

nachdem das Bundeskabinett am 2.7.2003 die B 56n nunmehr komplett aus dem Entwurf des Bundesverkehrswegeplans gestrichen hat, schlagen die Wogen in der Region Bonn/Rhein-Sieg-Kreis hoch; morgen wird es eine groß angelegte Demonstration der Befürworter in Oberdollendorf (Königswinter) geben.

Da Sie sich stellvertretend für die CDU-Landtagsfraktion für die Wiedereinsetzung der Straße in den vordringlichen Bedarf eingesetzt hatten, bitte ich Sie, folgende Fragen – evtl. im Verkehrsausschuss – zu klären:

  1. In einem Schreiben von Verkehrsminister Horstmann an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Herrn Kühn, heißt es: „ Zu den beiden von Ihnen angesprochenen Maßnahmen B 56 Venusberg und Ennert kann ich Ihnen mitteilen, dass diese sich leider im fachlichen und politischen Ranking nicht durchsetzen konnten und das Land die Aufnahme in den Bedarfsplan nicht verfolgen wird.“ Welches fachliche und welches politische Ranking sind gemeint? Ist dies irgendwo schriftlich festgehalten? Wo ist niedergelegt, dass die fachliche Stellungnahme t10.08.2008es negativ ist (ich bezweifle die Richtigkeit dieser Aussage)?
     
  2. Wie hat die Landesregierung ihr Votum gegenüber der Bundesregierung formuliert? Wer hat hier das politische Ranking vorgenommen und übernimmt damit die Verantwortung gegenüber der Region?
     
  3. Was hat die weit fortgeschrittene Planung der Siebengebirgsentlastung bisher gekostet (Bund/Land/Landesbetrieb)? Schätzungen gehen von über 1 Mio. € aus.
     
  4. Wie begegnet in dem Zusammenhang die Landesregierung dem Vorwurf der Verschwendung von Steuergeldern?

Zum Abschluss bitte ich Sie um eine persönliche Einschätzung, ob eine Klage und ggf. durch wen unter den Stichworten „Willkür/Verstoß gegen dokumentierte Bürgerinteressen/Verstoß gegen Interessen der Region“ Aussicht auf Erfolg haben könnte.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Andrea Milz

 

Zuletzt geändert am: 08.05.2007