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Antwort

der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1135
der Abgeordneten Andrea Milz CDU
Drucksache 13/3505

 

Belastung der Kommunen durch die Krankenhausinvestitionspauschale

 

Wortlaut der Kleinen Anfrage 1135 vom 27. Januar 2003:

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2002 ist das Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2002 geändert worden. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Krankenhausfinanzierung in NRW ausschließlich Sache des Landes. Infolge der Gesetzesänderung ist eine Krankenhausinvestitionspauschale eingeführt worden, mit der jetzt auch die Kommunen zur Finanzierung herangezogen werden. Alle Gemeinden haben nun 20 Prozent der Investitionskosten für Krankenhäuser zu übernehmen. Dies entspricht jährlich einem Gesamtbetrag von mehr als 80 Millionen Euro, zu dem alle Städte und Gemeinden nach der Zahl ihrer Einwohner herangezogen werden und der vom Land abgeschöpft wird.

Der Katholische Zweckverband im Siebengebirge CURA hat mit Schreiben vom 23. Januar 2002 bei der Bezirksregierung Köln gemäß § 21 KHG beantragt, die von ihm beabsichtigte Zusammenlegung seiner beiden bestehenden Krankenhausbetriebsstätten in Bad Honnef und Königswinter an einem Standort in das Investitionsprogramm 2003 aufzunehmen. Unter Beibehaltung der Abteilungsstruktur und bei gleichzeitiger Reduzierung von Krankenhausbetten sollen am Standort Bad Honnef durch entsprechende Baumaßnahmen die Flächendefizite für die Aufnahme der bisher in K&10.08.2008n und Geriatrie ausgeglichen werden.

Neben der Verbesserung der medizinischen Zusammenarbeit führt die geplante Maßnahme zu einer Rationalisierung der Betriebsabläufe und zu einer erheblichen Senkung der Betriebs- und Investitionskosten, da die bisherigen Doppelvorhaltungen in verschiedenen Bereichen entfallen. Die Investition in diese Maßnahme ist damit auch zielgerichtet auf die notwendige Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Konkurrenzfähigkeit des Katholischen Krankenhauses im Siebengebirge im Rahmen des neuen Krankenhaus-Entgeltsystems.

Der Antrag und das Vorhaben werden von den Kostenträgern unterstützt und befürwortet; eine Zielplanung und eine Machbarkeitsuntersuchung liegen vor.

Die Baukosten betragen gemäß Kostenschätzung 15.040.000 Euro.

Bis heute liegt noch keine Entscheidung der Bezirksregierung Köln über den Antrag des Katholischen Zweckverbandes im Siebengebirge vor. Begründet wird dies damit, dass landesseitig zunächst eine Krankenhausbedarfsplanung erarbeitet werden muss.

Die Stadt Königswinter hatte im Haushaltsjahr 2002 zur Krankenhausfinanzierung eine Pauschalabgabe an das Land in Höhe von 175.000 Euro zu entrichten. Für das Haushaltsjahr 2003 werden 185.000 Euro veranschlagt. Die Stadt Bad Honnef musste im Haushaltsjahr 2002 eine Abgabe in Höhe von 113.000 Euro abführen, für 2003 ist dort mit 119.100 Euro zu rechnen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

  • 1. Wie gedenkt die Landesregierung den Einwohnern von Bad Honnef und Königswinter zu erklären, dass ihre Städte zwar mit einer Pauschalabgabe an das Land zur Krankenhausfinanzierung belastet werden, in ihrem eigenen Einzugsbereich und Interesse liegende Projekte jedoch nicht finanziert werden sollen?
  • 2. Was wird stattdessen gegenwärtig mit dem Geld aus Königswinter und Bad Honnef finanziert?
  • 3. Wann ist mit einer Entscheidung der Bezirksregierung Köln über den Antrag des Katholischen Zweckverbands im Siebengebirge auf Aufnahme der geplanten Zusammenlegung der Krankenhausbetriebsstätten in das Investitionsprogramm zu rechnen?
  • 4. Wie viel Geld hat die Landesregierung 2002 für Investitionen im Krankenhausbereich pro Bett tatsächlich ausgegeben?
  • 5. Wie viel Geld geben die anderen 15 Bundesländer im Vergleich dazu pro Bett für Investitionen aus?

 

Antwort der Ministerin für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie vom 11. März 2003 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Innenminister und dem Minister für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport:

 

Zu den Fragen 1 und 3

Der Kath. Zweckverband im Siebengebirge CURA hat im Januar 2002 bei der Bezirksregierung Köln beantragt, die mit der Zusammenlegung seiner beiden Krankenhausbetriebsstätten in Bad Honnef und Königswinter zusammenhängende Krankenhausbaumaßnahme in das Investitionsprogramm 2003 aufzunehmen. Eine Aufnahme in die Prioritätenliste der Bezirksregierung ist nicht erfolgt, da andere Projekte im Regierungsbezirk Köln als dringender eingestuft wurden. Darüber hinaus besteht ein erheblicher Klärungsbedarf, der eine Aufnahme in ein Investitionsprogramm bislang noch nicht zulässt.

Der Krankenhausträger hat seinen Antrag zur Aufnahme in das Investitionsprogramm 2004 bei der Bezirksregierung Köln wiederholt. Zu den Erfolgsaussichten kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage gemacht werden.

 

Zur Frage 2

Der Finanzierungsanteil der Gemeinden fließt in den Gesamthaushalt „Krankenhaus“, aus dem alle Krankenhäuser jährlich durch gesetzlich festgelegte pauschale Fördermittel und je nach Dringlichkeit durch Einzelinvestitionen gefördert werden.

 

Zur Frage 4

Im Jahre 2002 hat das Land Nordrhein-Westfalen für Krankenhausbaumaßnahmen insgesamt 168.638.500 € bereitgestellt. Pro Bett bedeutet dies eine Ausgabe von 1.307,17 €.

 

Zur Frage 5

Ein Vergleich der Länder untereinander hinsichtlich der Investitionsfinanzierung bei Baumaßnahmen ist aufgrund der unterschiedlichen Finanzierungssysteme, Trägerstrukturen und gesetzlichen Regelungen nicht möglich.

So erbringen etwa Länder wie Bremen und Hamburg hohe Investitionsleistungen, da sie einen erheblichen Eigenbetriebsanteil an der Krankenhauslandschaft aufweisen. Das Land Baden-Württemberg finanziert nahezu ausschließlich im Wege der Anteilsfinanzierung; d. h. jedes geförderte Krankenhaus muss einen Eigenanteil zur Landesförderung beitragen, obwohl das Krankenhausgesetz des Landes Baden-Württemberg wie das Nordrhein-Westfalens eine 100 %-ige Förderung vorsieht. Der Freistaat Bayern beteiligt die Kommunen mit wechselnden Prozentsätzen durch eine Umlage bis zur Höhe von 50 % an der Krankenhausfinanzierung.

Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass der Bund zur zügigen und nachhaltigen Verbesserung des Niveaus der stationären Versorgung der Bevölkerung in den neuen Ländern und zur Anpassung an das Niveau im übrigen Bundesgebiet diesen Ländern zur Förderung von Investitionen nach § 9 Abs. 1 und 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in den Jahren 1995 bis 2004 eine jährliche Finanzhilfe in Höhe von 700 Mio. DM (357,90 Mio. €) gewährt, die sich in den Ausgaben pro Bett wieder finden.

 

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Zuletzt geändert am: 08.05.2007